Haslinger
B-KUVG | Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz
1. Aufl. 2023
ISBN: 978-3-7073-4872-9
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Haslinger - B-KUVG | Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz
§ 61 Bare Leistungen an Stelle von Sachleistungen
Anmerkungen
1) Eine Sachleistungsgrenze besteht nur nach (§ 85 Abs 3) GSVG.
2) Vgl § 132 ASVG.