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ZWF 3, Mai 2015, Seite 112

VfGH zur Doppelverwendung des Sachverständigen im Strafverfahren

Norbert Wess und Michael Rohregger

Mit Erkenntnis vom , G 180/2014 ua, stellte der VfGH die Verfassungswidrigkeit des vor dem Strafprozessrechtsänderungsgesetz (StPRÄG) 2014 in Geltung gestandenen Systems der Sachverständigenbestellung im Strafverfahren fest. Der vorliegende Beitrag beleuchtet dieses Erkenntnis unter Wiedergabe der wesentlichen Entscheidungsgründe, insb im Hinblick darauf, worin konkret der VfGH die Verfassungswidrigkeit erblickt und welche Auswirkungen daraus für die beim OGH anhängigen Rechtsmittelverfahren gewonnen werden können. Auch die neue Rechtslage wird vor diesem Hintergrund einer groben Prüfung auf ihre Verfassungsmäßigkeit unterzogen.

1. Das Erkenntnis vom , G 180/2014 ua

Seit Langem war umstritten, ob es – vor allem aus dem Blickwinkel des Art 6 EMRK – verfassungskonform ist, dass § 126 Abs 4 Satz 3 StPO die Ablehnung eines Sachverständigen (SV) im Hauptverfahren dann für unzulässig erklärt, wenn die Ablehnung bloß damit begründet wird, dass der SV bereits im Ermittlungsverfahren tätig war. Während die Staatsanwaltschaften diese Regelung für unbedenklich hielten, waren Strafverteidiger bemüht, den OGH zu einem Prüfungsantrag an den VfGH zu bewegen. Der OGH hatte zunächst längere Zeit trotz anhaltender Kritik keine Bedenk...

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