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ZWF 3, Mai 2015, Seite 132

Die Geburtstagsfeier des Firmengründers

Beate Stocker

Zum 40. Geburtstag des Geschäftsführers und Mehrheitsgesellschafters veranstaltet die Gesellschaft eine aufwendige Firmenfeier mit mehreren hundert Gästen. Unter den Gästen finden sich bestehende und potenzielle Kunden ebenso wie Personen aus dem öffentlichen Bereich (Beamte) und lokale Politiker. Selbstverständlich dürfen aber auch Familie und Freunde nicht fehlen. Im Programm ist neben musikalischen Darbietungen auch eine Präsentation des Unternehmens mit umfassender Produkt- und Leistungsinformation vorgesehen. An die Gäste werden Unternehmensfolder sowie Regenschirme mit Firmenlogo ausgeteilt. Die Veranstaltung und das Unternehmen finden auch in der medialen Berichterstattung Beachtung. Die Feier hat sich unternehmerisch als sinnvoll erwiesen. Sämtliche Kosten für die Feier (insgesamt 150.000 € zzgl USt) werden von der Gesellschaft getragen und der volle Vorsteuerabzug sowie der volle Betriebsausgabenabzug geltend gemacht.

Im Folgenden soll überblicksmäßig aufgezeigt werden, welche Risiken und schwierigen Abgrenzungsfragen aus steuerlicher, finanzstrafrechtlicher und wirtschaftsstrafrechtlicher Sicht mit einer derartigen Fallkonstellation verbunden sein können. Insbesondere soll...

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