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Umsatzsteuerhinterziehung: Zeitpunkt für die Zulässigkeit des Vorsteuerabzugs
ZWF 2015/31
BGH , 1 StR 312/13, NZWiSt 12/2014, 460; , 1 StR 422/13, NZWiSt 2014, 112 = wistra 2014, 191
Ein Vorsteuerabzug ist dann zulässig, wenn dessen Voraussetzungen zum Zeitpunkt der Ausführung der Lieferung vorgelegen haben. Eine einmal bestehende Berechtigung zum Vorsteuerabzug fällt nicht deshalb nachträglich weg, weil der Unternehmer später von Umständen Kenntnis erlangt, die einem Vorsteuerabzug entgegengestanden hätten, wenn er sie bereits bei Bezug der Waren gekannt hätte. Für die Berechtigung zum Vorsteuerabzug hat es somit keine Bedeutung, ob der Leistungsempfänger, der eine Lieferung noch im guten Glauben erhalten hat, nachträglich erkennt, dass er sich mit seinem Erwerb an einem Umsatz beteiligt hat, der in eine anderweitig begangene Mehrwertsteuerhinterziehung einbezogen war.
Eine nach dem Leistungszeitpunkt eingetretene Schlechtgläubigkeit schließt daher den Vorsteuerabzug nicht aus (so auch Ruppe/Achatz, UStG4 [2011] § 12 Tz 95; zu möglichen Fallkonstellationen vgl Brandl, Karussellbetrug – Umsatzsteuerliche und finanzstrafrechtliche Konsequenzen, in Achatz/Tumpel [Hrsg], Missbrauch im Umsatzsteuerrecht [2008] 146).
Rainer Brandl / Roman Leitner