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Amtshilfe; keine Verpflichtung, den Steuerpflichtigen einzubinden
ZWF 2015/32
RL 77/799/EWG
, Jiří Sabou
Bei der Frage, wann das Recht des Steuerpflichtigen auf Verteidigung zu gewähren ist, ist zwischen der Ermittlungsphase (Sammlung von Informationen, Auskunftsersuchen etc) und der kontradiktorischen Phase zwischen der Steuerverwaltung und dem Steuerpflichtigen (zB Versendung eines Vorschlags zur Berichtigung) zu unterscheiden. Wenn die Verwaltung Informationen sammelt, ist sie nicht verpflichtet, dies dem Steuerpflichtigen anzuzeigen und seine Stellungnahme einzuholen. Gleiches gilt für die von der ersuchten Steuerverwaltung übermittelte Auskunft und für die von dieser Verwaltung durchgeführten Vorermittlungen, einschließlich der Vernehmung von Zeugen.