Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
ZWF 3, Mai 2015, Seite 125

Untreue, Gläubigerschutz, Außenhaftung, Innenhaftung

Mario Schmieder Schmieder und Norbert Wess

§ 153 StGB

Koppensteiner, Einpersonengesellschaften. Eine Skizze, GES 2015, 5

Der Autor veranschaulicht, dass die Interessen von Einpersonengesellschaften (GmbH, AG) mit jenen des Gesellschafters/Aktionärs identisch sind. Belange der Gläubiger sind nicht Bestandteil der Interessenstruktur von Kapitalgesellschaften. Im Verhältnis zu ihrem Gesellschafter/Aktionär hat die Einpersonengesellschaft kein eigenes Interesse. Für die GmbH ist dies anerkannt. Bei der AG könnte § 70 AktG entgegenstehen, was aber nicht zutrifft.

Anmerkung

Siehe zu dieser Problematik auch Literaturhinweise in Schmieder/Wess, ZWF 2015, 28 und 83.

Mario Schmieder / Norbert Wess

Rubrik betreut von: Mario Schmieder / Norbert Wess
Daten werden geladen...