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Lohn- und Sozialdumping, Wucher, Menschenhandel
Meissnitzer, Lohndumping und „Kriminal“ – Zur gerichtlichen Strafbarkeit der Unterentlohnung in Wechselwirkung mit dem LSDB-G, JBl 2014, 681
Der Autor hält Unterentlohnungen entgegen der hA nicht für einen Anwendungsfall des Sachwuchers gem § 155 StGB, sondern des Geldwuchers gem § 154 StGB. Bei gravierenden Unterentlohnungen werden neben § 154 StGB regelmäßig auch die Tatbestände des Menschenhandels gem § 104a StGB und der Ausbeutung eines Fremden gem § 116 FPG verwirklicht.