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ZWF 3, Mai 2015, Seite 130

Sperrwirkung der Verfolgung in einem anderen Mitgliedstaat

ZWF 2015/33

Art 54 SDÜ

OLG Linz 7 Bs 131/14k

Werden unverzollte und unversteuerte Zigaretten aus dem EU-Ausland nach Österreich und weiter nach Deutschland verbracht und wurde der Schmuggler in Deutschland rechtskräftig wegen gewerbsmäßigen Schmuggels in Tateinheit mit Steuerhinterziehung verurteilt, ist das in Österreich gegen den Schmuggler geführte Verfahren wegen gewerbsmäßiger Abgabenhinterziehung gem §§ 33 Abs 1, 38 Abs 1 FinStrG wegen ne bis in idem (Art 54 SDÜ) einzustellen.

Rubrik betreut von: Rainer Brandl / Roman Leitner
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