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ZWF 3, Mai 2015, Seite 101

Steuerreform 2015 – Gegenfinanzierung durch (singuläre) Betrugsbekämpfungsmaßnahmen?

Roman Kert

Liebe Leserinnen und Leser,

im Vortrag des BMF an den Ministerrat betreffend die Steuerreform 2015/2016 wird ausführlich (unter Pkt 3.) auf die Gegenfinanzierung eingegangen. Dabei springt ins Auge, dass die Gegenfinanzierung durch Betrugsbekämpfungsmaßnahmen die dominante Position darstellt und sich alle anderen Maßnahmen dagegen eher bescheiden ausnehmen (andere Maßnahmen: Selbstfinanzierung [850 Mio €], Einsparungen bei Förderungen und Verwaltung [1,1 Mrd €], Strukturmaßnahmen Steuerrecht [900 Mio €], Solidaritätspaket [400 Mio €]). Schon im Zuge der intensiven Verhandlungen der Bundesregierung verlautete, dass Betrugsbekämpfungsmaßnahmen erheblich zur Gegenfinanzierung beitragen würden; der einschlägige Betrag ist von ursprünglich 1 Mrd € auf 1,5 Mrd € und in weiterer Folge nunmehr auf 1,9 Mrd € angewachsen. Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass die Betrugsbekämpfung als „Restposten“ herhalten muss, um eine Finanzierungsneutralität der Steuerreform, somit eine ausreichende Gegenfinanzierung zumindest auf dem Papier, darzustellen. Gefragt nach der Seriosität der Bepreisung dieser Maßnahmen antwortete der Minister knapp und selbstbewusst, derartige Effekte können von de...

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