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Gellis

GmbHG | GmbH-Gesetz

Kommentar

7. Aufl. 2009

ISBN: 978-3-7073-1446-5

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Gellis - GmbHG | GmbH-Gesetz

§ 54 Herabsetzung des Stammkapitals. Voraussetzungen; Unzulässigkeit

Einleitung

1

Während zur Durchführung der ordentlichen Kapitalherabsetzung die Beschlussfassung, die Anmeldung zum Firmenbuch, nach Firmenbucheintrag die Durchführung des Aufgebotsverfahrens einschließlich Befriedigung oder Sicherstellung der Gläubiger und schließlich die Anmeldung der Kapitalherabsetzung zum Firmenbuch gefordert werden, wurde mit dem IRÄG 1997 auch im GmbH-Recht die „vereinfachte Kapitalherabsetzung“ zu Sicherungszwecken eingeführt, sodass seither zwischen der ordentlichen Kapitalherabsetzung (§§ 54 bis 58) und der vereinfachten Kapitalherabsetzung (§§ 59 und 60) unterschieden wird. Dabei folgt die Konzeption der vereinfachten Kapitalherabsetzung im Wesentlichen den entsprechenden aktienrechtlichen Bestimmungen (§§ 183 ff AktG).

Herabsetzung des Stammkapitals (StK) ist jede Verminderung der im Gesellschaftsvertrag festgelegten Höhe des StK (§ 54 Abs 2 erster Halbsatz). Sie muss in jedem einzelnen Fall besonders beschlossen werden und kann nicht schon im Gesellschaftsvertrag vereinbart werden (Ausnahme § 58). Die Herabsetzung des StK kann nach Abs 2 durch Rückzahlung von Stammeinlagen an die Gesellschafter (effektiv...

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