Gellis

GmbHG | GmbH-Gesetz

Kommentar

7. Aufl. 2009

ISBN: 978-3-7073-1446-5

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Gellis - GmbHG | GmbH-Gesetz

§ 5

Gellis

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Rz
Allgemeines
1
Die Firma im UGB
Grundsatz der Firmaeinheit
2
Firmenbestandteile
3
Sachfirma
4
Namensfirma
5
Abgeleitete Firma
6
Gemischte Firma
7
Zweigniederlassung
8
Firmazusatz
9
Täuschungseignung
Verwechslungsfähigkeit (Firmaausschließlichkeit)
Unzulässige Firma
Verletzung von Firmenrechten
GmbH & Co KG
Firmenzeichnung
Parteiänderung
Änderung des Firmenwortlauts im Konkurs
Satzungssitz

Allgemeines

1

Die Firma ist ein essentieller Bestandteil des Gesellschaftsvertrags (§ 4 Z 1). Die Weglassung oder gesetzwidrige Bestimmung steht unter Sanktion. Das Firmenbuchgericht prüft die Firma gem § 11 und kann eintragen oder ablehnen, nicht aber ergänzen oder ändern (SZ 58/51; NZ 1992, 74). Firmenbildungsgesetze sind Schutzgesetze iSd § 1311 ABGB (ecolex 1994, 162 = WBl 1994, 167 = ecolex 1994, 818; WBl 1996, 123 = ecolex 1996, 248 = RdW 1996, 310 = SZ 68/242 = HS 26.019). § 5 bezieht sich auf den unerlässlichen Mindestinhalt der Firma (siehe Gruber, „X Partner“ – eine zulässige Firma, WBl 1998, 477) und ist eine reine Mussvorschrift, die aber keinesfalls ausschließt, zusätzlich von fakultativen Möglichkeiten Gebrauch zu machen. Die GmbH ist Unternehmer iSd UGB kraft Rechtsform, sodass §§ 17 ff UGB auch auf die GmbH anzuwenden sind (...

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