Gellis

GmbHG | GmbH-Gesetz

Kommentar

7. Aufl. 2009

ISBN: 978-3-7073-1446-5

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Gellis - GmbHG | GmbH-Gesetz

§ 107

Gellis

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Das EU-GesRÄG (BGBl 1996/304) führte zu einer Änderung betreffend die inländische Zweigniederlassung ausländischer Rechtsträger und orientierte sich in erster Linie an der EU-Zweigniederlassungsrichtlinie 89/666/EWG. Die Gegenseitigkeit gilt nicht mehr. Die Errichtung einer Auslandsniederlassung einer österreichischen GmbH kann mangels rechtlicher Grundlage im Firmenbuch nicht eingetragen werden und die analoge Anwendung der Regelungen über die Errichtung einer Inlandsniederlassung einer ausländischen GmbH ist unzulässig (ecolex 1993, 751 = EvBl 1993/126 = GesRZ 1993, 112 = RdW 1993, 181; Umfahrer, GmbH6 Rz 115 mwN). Unter Zweigniederlassung wird ein vom Sitz räumlich getrennter organisatorisch weitgehend verselbständiger Teil des Unternehmens verstanden, der unter einer eigenen Leitung tätig wird und auf mehr als nur vorübergehender Dauer angelegt ist (SWK 2004, W 128 = SWK 2004, 116 = WBl 2004/232, 439 = EvBl 2004/199, 893 = RdW 2004/490, 544 = JUS Z/3784 = GesRZ 2004, 272 = ecolex 2004/411, 867 = SZ 2004/65; SZ 2005/129). Für den Bestand und die Voraussetzungen einer Zweigniederlassung sowie für den Umfang der einklagbaren Ansprüche gilt auch der zu § 87 Abs 1 JN entwickelte Anscheinsg...

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