Gellis

GmbHG | GmbH-Gesetz

Kommentar

7. Aufl. 2009

ISBN: 978-3-7073-1446-5

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Gellis - GmbHG | GmbH-Gesetz

§ 44 Urteilswirkung; Veröffentlichung

Gellis

1

Abs 1 geht von der Voraussetzung aus, dass ein Gesellschafterbeschluss im Firmenbuch eingetragen ist und dieser Beschluss rkr für nichtig erklärt worden ist, wobei es nicht darauf ankommt, ob das Urteil auf einem Anfechtungs- oder Nichtigkeitsgrund beruht. Bei Vorliegen der Voraussetzungen hat das Firmenbuchgericht den auf dem nichtigen Beschluss beruhenden Eintrag zu löschen und so den Firmenbuchstand vor der Eintragung des Beschlusses wiederherzustellen (dazu Koppensteiner/Rüffler, GmbHG3 § 44 Rz 4). Die Erlassung einer einstweiligen Verfügung gem § 42 Abs 4, mit der die Ausführung eines Beschlusses zur Abberufung eines Geschäftsführers aufgeschoben wird, ist auch dann noch zulässig, wenn er schon im Firmenbuch eingetragen wurde; die daraus folgende neuerliche Änderung der Vertretungsbefugnis ist anzumelden und der abberufene Geschäftsführer ist wieder einzutragen (WBl 1997, 392 = EvBl 1997/179 = RdW 1997, 535 = SZ 70/81 = AnwBl 1998, 86).

2

Wird ein satzungsändernder Beschluss für nichtig erklärt, ist das Urteil zum Firmenbuch und der Wortlaut der geltenden Fassung des Gesellschaftsvertrags zum Firmenbuch einzureichen. Die geltende Fassung des Gesell...

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