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Gellis

GmbHG | GmbH-Gesetz

Kommentar

7. Aufl. 2009

ISBN: 978-3-7073-1446-5

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Gellis - GmbHG | GmbH-Gesetz

§ 113 Auflösung der Niederlassung

RV 32 BlgNR 20. GP:

1

Zu Z 11 (§ 113):

Die Neufassung der § 108 und 109 und der Verzicht auf das Erfordernis der Gegenseitigkeit machen die in § 113 Abs. 1 Z 1 bis 3 geregelten Sondertatbestände für die Auflösung der inländischen Zweigniederlassung entbehrlich. Diese werden daher ebenso wie die Auflösung nach Abs. 2 ersatzlos aufgehoben.

Wenn etwa die Gesellschaft in ihrem Heimatstaat rechtlich nicht mehr besteht oder ein zwingend für das Inland zu bestellender Vertreter nicht mehr bestellt ist, kann nach § 10 Abs. 2 FBG mit der Amtslöschung vorgegangen werden. § 10 Abs. 2 FBG wird als ausreichend angesehen, sodaß die bisherigen Sondertatbestände des § 113 Abs. 1 Z 1 bis 3 entfallen können.

Für die Amtslöschung nach § 10 Abs 2 FBG im Fall des Nichtbestehens der ausländischen Gesellschaft in ihrem Heimatstaat gilt § 113 Abs 2 GmbHG. Dieser regelt seinem Wortlaut nach nur die Liquidation der inländischen Zweigniederlassung einer bestehenden ausländischen Gesellschaft (ZIK 2007/347, 215 = GeS 2007, 384 = GesRZ 2007, 429 = EvBl 2008/23 = ecolex 2008/16, 54).

2

Der EuGH prüfte im Urteil vom , C-190/95, ARO Lease BV, Slg 1997, I-4399, Rn 15 ff, die „feste Niederlassung“ im Sinne des Art 9 Abs 1 der Sechsten Ric...BStBl 2002 I 288

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