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Amtswegige Löschung der inländischen Zweigniederlassung einer ausländischen Kapitalgesellschaft nach deren Löschung im Register ihres Heimatstaates
Das Personalstatut einer Kapitalgesellschaft ist auch für die mit Auflösung, Abwicklung und Beendigung der Gesellschaft zusammenhängenden Fragen entscheidend. Dazu gehören die Gründe, die zur Auflösung führen, sowie deren Wirkungen. Endet danach die Rechtspersönlichkeit der ausländischen Gesellschaft mit ihrem Erlöschen (der Löschung im Register des Heimatstaates), so endet auch ihre inländische Zweigniederlassung. Deren Eintragung ist – selbst wenn sie im Inland noch tätig wäre oder Vermögen hätte – wegen Fehlens des eingetragenen Rechtsträgers unrichtig geworden und kann gem § 10 Abs 2 FBG – ohne vorherige Liquidation – gelöscht werden.
(OLG Wien 28 R 280/05k; HG Wien 75 Fr 1356/03v)
Im Firmenbuch sind die ausländische Firma einer beim Companies Registration Office Dublin (kurz: CRO) als Limited Company (Private Company Limited by Shares) nach irischem Recht mit dem Sitz in Dublin eingetragenen Kapitalgesellschaft und ihre inländische Zweigniederlassung mit einer Geschäftsanschrift in Wien eingetragen.
Auf Anfrage des Erstgerichts teilte die österreichische Botschaft in Dublin mit Schreiben vom mit, die Ges...