Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 33, 20. November 2018, Seite 1458

Die umsatzsteuerliche Behandlung von ästhetisch-plastischen Leistungen

Wann liegt eine steuerfreie Leistung vor und wie ist diese nachzuweisen?

Thomas Bieber

Die Umsatzsteuerbefreiung des § 6 Abs 1 Z 19 UStG umfasst ein breites Spektrum ärztlicher Heilbehandlungen. Im Bereich der ästhetisch-plastischen Leistungen knüpft Rz 942 UStR 2000 die Umsatzsteuerbefreiung an das Vorliegen einer medizinischen Indikation iSd § 3 Abs 1 Z 4 ÄsthOpG mit therapeutischem Schwerpunkt. Der vorliegende Beitrag beleuchtet näher, was unter einer medizinischen Indikation iSd § 3 Abs 1 Z 4 ÄsthOpG und einem therapeutischen Ziel zu verstehen ist, fächert die einschlägige Rechtsprechung zu ästhetisch-plastischen Leistungen auf und betrachtet dazu das EuGH-Urteil in der Rs PFC Clinic, das BFG-Erkenntnis RV/7104469/2015, die VwGH-Entscheidung vom , mit der ebendieses BFG-Erkenntnis aufgehoben wurde, sowie eine Entscheidung des FG Berlin Brandenburg vom . Schließlich wird die Mitwirkungspflicht des Arztes im abgabenrechtlichen Ermittlungsverfahren skizziert.

1. Einleitung

Das System einer Allphasennettoumsatzsteuer mit Vorsteuerabzug wird dort durchbrochen, wo Unternehmer, wie im Bereich der Gesundheitsberufe, unecht umsatzsteuerbefreite Leistungen erbringen. Durch den mit unechten Steuerbefreiungen einhergehenden Vorsteuerausschluss wird die Umsatzsteuer auf der Eingangsseite zu einem Kostenfaktor f...

Daten werden geladen...