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SWK 33, 20. November 2018, Seite 1449

Überlange Verfahrensdauer als Nachsichtsgrund

Entscheidung: Ra 2017/15/0102.

Norm: § 236 BAO.

(B. R.) – Der Revisionswerber rügte in seiner Revision an den VwGH betreffend Nachsicht von Abgabenschuldigkeiten ua die überlange Verfahrensdauer. Der VwGH wies die außerordentliche Revision zurück.

Er gestand dem Revisionswerber zwar zu, dass dieser Einwand insofern berechtigt sei, als nicht erkennbar ist, aus welchem Grunde nach dem Zeitpunkt der Aktenvorlage an den (damaligen) UFS mit Vorlagebericht vom Jänner 2009 das (nunmehr zuständige) BFG erstmals im Februar 2016 tätig geworden sei. Allerdings sei auch nicht ersichtlich, warum die Revisionswerberin keine Säumnisbehelfe ergriffen habe. Zudem könne die Dauer des Nachsichtsverfahrens nach § 236 BAO nicht dazu führen, dass gerade dadurch die Voraussetzungen für die Nachsicht einer (im gegenständlichen Fall zudem bereits entrichteten) Abgabe herbeigeführt würden.

Der VwGH verwies zudem darauf, dass verfahrensmäßige Besonderheiten des Zustandekommens und auch der Durchsetzung des Abgabenanspruchs zwar unter Umständen eine sachliche Unbilligkeit der Einhebung begründen (vgl ) und zur Nachsicht führen könnten (Verweis auf das Folgeerkenntnis zu jenem Ver...

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