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Verwaltungseinsparungen erwünscht?
Bescheiderlassung wegen 0,25 Euro Pensionserhöhung
Überall liest man vom hohen Einsparungspotenzial in der Verwaltung und von Verwaltungsvereinfachungen, insbesondere im Bereich der Zusammenlegung von Finanzämtern oder Sozialversicherungen. Mag dies zwar im Bereich der Finanzverwaltung gelingen, so hat der Autor für den Bereich der Sozialversicherungen große Bedenken. In der Praxis wurde einer Klientin folgender Bescheid zugestellt:
Es wird eine Pensionserhöhung von 0,25 Euro zugesprochen. Abzüglich der damit bedingten Erhöhung der monatlichen Krankenversicherung von 0,01 Euro ergibt sich eine monatliche Erhöhung der Pension von stattlichen 0,24 Euro.
Da der Bescheid als Datum den 29. Oktober und nicht den 1. April trägt, handelt es sich um keinen Faschingsscherz, sondern eher um einen „Schildbürgerstreich“, der die Sozialversicherung sicherlich ein Vielfaches kostet. Von Verwaltungseinsparung weit entfernt.