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SWK 33, 20. November 2018, Seite 1476

USt: Dreiecksgeschäft

Der Grundsatz der steuerlichen Neutralität erfordert, dass der innergemeinschaftliche Erwerb im Mitgliedstaat auch dann als besteuert gilt, wenn die materiellen Voraussetzungen des Dreieckgeschäfts vorliegen, auch wenn der Erwerber seiner Erklärungspflicht nicht rechtzeitig nachgekommen ist. – (Art 25 UStG 1994), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

( Ra 2015/15/0017)

Rubrik betreut von: Bearbeitet von Markus Achatz (VfGH-Erkenntnisse), Gerhard Gaedke (VwGH-Erkenntnisse), Dietmar Aigner, Gernot Aigner und Michael Tumpel (EuGH-Urteile)
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