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USt: Dreiecksgeschäft
Der Grundsatz der steuerlichen Neutralität erfordert, dass der innergemeinschaftliche Erwerb im Mitgliedstaat auch dann als besteuert gilt, wenn die materiellen Voraussetzungen des Dreieckgeschäfts vorliegen, auch wenn der Erwerber seiner Erklärungspflicht nicht rechtzeitig nachgekommen ist. – (Art 25 UStG 1994), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
( Ra 2015/15/0017)