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SWK 33, 20. November 2018, Seite 1443

Anforderungen an eine Prognoserechnung

Beweislast beim Abgabepflichtigen

Entscheidung: RV/5101800/2015.

Norm: § 1 Abs 2 Z 3 LVO.

(B. R.) – Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH (; , 2001/13/0171) trifft den Abgabepflichtigen und nicht das Finanzamt die Last der Behauptung und des Beweises der voraussichtlichen Ertragsfähigkeit einer zunächst verlustbringenden Betätigung innerhalb des von der LVO 1993 erforderten Zeitraumes und damit die Obliegenheit zur Widerlegung der Liebhabereivermutung. Es ist somit Sache des Abgabepflichtigen, die Ertragsfähigkeit einer nach § 1 Abs 2 LVO 1993 mit der Annahme von Liebhaberei belasteten Betätigung anhand einer realistischen Prognoserechnung aufzuzeigen. Eine solche Ertragsprognose muss angesichts der Unsicherheiten, mit denen jede Prognostizierung künftiger Ereignisse zwangsläufig behaftet ist, mit allen ihren Sachverhaltsannahmen ausreichend gesichert sein (; , 2001/13/0171). Die begründete Wahrscheinlichkeit der Erzielung des positiven Gesamtergebnisses innerhalb der Frist des § 2 Abs 4 letzter Satz LVO 1993 ist daher nachvollziehbar auf der Basis konkreter und mit der wirtschaftlichen Realität einschließlich der bisherigen Erfahrungen üb...

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