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SWK 33, 20. November 2018, Seite 1439

Steht beschränkt Steuerpflichtigen der Pendlereuro zu?

Erweiterung der Berücksichtigung von Absetzbeträgen ab 2019

Markus Knechtl

Mit dem Jahressteuergesetz 2018 wurde auch § 70 EStG geändert. Die Gesetzesmaterialien verweisen bezüglich der Novellierung lediglich auf den Familienbonus Plus, der beschränkt Steuerpflichtigen genauso wenig wie der Alleinverdiener- bzw der Alleinerzieherabsetzbetrag zustehen soll. Ein Hinweis, warum der in § 70 Abs 2 Z 1 EStG enthaltene Verweis von „§ 33 Abs 5 Z 1 und 2“ (Verkehrsabsetzbeträge) auf „§ 33 Abs 5“ geändert wurde, findet sich in den Materialien jedoch nicht.

1. Allgemeines

Bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit wird gemäß § 47 Abs 1 EStG die Einkommensteuer durch Abzug vom Arbeitslohn erhoben (Lohnsteuer), wenn im Inland eine Betriebsstätte des Arbeitgebers besteht. Arbeitnehmer ist eine natürliche Person, die Einkünfte iSd § 25 EStG bezieht, also in einem Dienstverhältnis steht. Ein Dienstverhältnis liegt vor, wenn der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber seine Arbeitskraft schuldet. Der Legaldefinition des § 47 Abs 2 EStG sind zwei Kriterien zu entnehmen, die für das Vorliegen eines Dienstverhältnisses sprechen: die Weisungsgebundenheit gegenüber dem Arbeitgeber und die Eingliederung in den geschäftlichen Organismus des Arbeitgebers. Arbeitgeber iSd EStG ist, wer Bezüge gemäß § 25 EStG ausbezahlt und den mit der Auszahlung dieser Bezüge verbundene...

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