Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
VfGH öffnet Ehe für alle
Entscheidung: G 258/2017 ua.
Normen: § 44 ABGB; §§ 1, 2, 5 EPG.
Der VfGH hat in einem amtswegig eingeleiteten Normenprüfungsverfahren jene gesetzlichen Regelungen aufgehoben, die gleichgeschlechtlichen Paaren bislang den Zugang zur Ehe verwehrten. Er begründete diesen Schritt mit dem Diskriminierungsverbot des Gleichheitsgrundsatzes. Die Aufhebung tritt mit Ablauf des in Kraft. Gleichzeitig steht dann die eingetragene Partnerschaft nach dem EPG auch verschiedengeschlechtlichen Paaren offen.