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SWK 36, 20. Dezember 2017, Seite 1588

VfGH öffnet Ehe für alle

Entscheidung: G 258/2017 ua.

Normen: § 44 ABGB; §§ 1, 2, 5 EPG.

Der VfGH hat in einem amtswegig eingeleiteten Normenprüfungsverfahren jene gesetzlichen Regelungen aufgehoben, die gleichgeschlechtlichen Paaren bislang den Zugang zur Ehe verwehrten. Er begründete diesen Schritt mit dem Diskriminierungsverbot des Gleichheitsgrundsatzes. Die Aufhebung tritt mit Ablauf des in Kraft. Gleichzeitig steht dann die eingetragene Partnerschaft nach dem EPG auch verschiedengeschlechtlichen Paaren offen.

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