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SWK 36, 20. Dezember 2017, Seite 1526

Was macht man mit den schönen Gastronomiebelegen?

Gestiegener Repräsentationsaufwand?

Mit dem Steuerreformgesetz 2015 wurde die Registrierkassenpflicht mit Anfang 2016 eingeführt, um das Steueraufkommen in verschiedenen Bereichen zu sichern bzw zu erhöhen. In der Zwischenzeit ist aufgrund verstärkter Kontrollen und Prüfungsmaßnahmen der Großteil der Betriebe auf die automatische Belegerstellung umgestiegen. Doch inwieweit damit auch der erwartete Effekt eines höheren Steueraufkommens erreicht wird, erscheint fraglich.

Viele Unternehmer werden sich erinnern können, wie schwierig es früher gerade in der Spitzengastronomie war, bei Geschäftsessen einen ordnungsgemäßen Beleg zu erhalten. Vielfach hat man erst nach Tagen eine maschinell geschriebene Rechnung erhalten, denn die handschriftlichen Schmierzetteln konnte man ja kaum als Rechnung bezeichnen.

Heute erhält man selbst im hintersten Dorfwirtshaus einen ordnungsgemäß ausgestellten Beleg mit getrenntem Ausweis der Umsatzsteuer. Da beim Essen ja meist auch über das Geschäft gesprochen wird, könnte man bei fast jeder Essenseinladung von einer – wenn auch nur geringen – betrieblichen Mitveranlassung ausgehen. Gerade so ein schöner Beleg mit Ausweis der Umsatzsteuer etc wird daher häufiger als früher in der Buchhaltung de...

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