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SWK 36, 20. Dezember 2017, Seite 1528

Verbindliche Frauenquote im Aufsichtsrat ab Anfang 2018

Diversität als Wettbewerbsvorteil

Josef Fritz

Das Gleichstellungsgesetz von Frauen und Männern im Aufsichtsrat, BGBl I 2017/104, wird für mehr Diversität im Aufsichtsrat sorgen. Mit müssen alle börsenotierten Unternehmen sowie Betriebe mit mehr als 1.000 Beschäftigten eine Frauenquote von 30 % in ihren Aufsichtsräten erfüllen. Ersten Schätzungen zufolge müssen in den nächsten Jahren zwischen 470 und 600 Aufsichtsrätinnen neu bestellt werden. Dieser Beitrag verzichtet bewusst auf eine detaillierte Auseinandersetzung mit den gesetzlichen Vorgaben. Stattdessen bietet er eine erste Einschätzung aus der Praxis in Form eines Fragen-Antworten-Katalogs.

Die besten Köpfe

Gibt es genug Frauen, die diese Tätigkeit auf sich nehmen wollen?

Ja, es gibt genügend topqualifizierte Frauen, die – trotz verschärfter Rahmenbedingungen – bereit sind, sich mit ihrem Know-how und ihrem Know-who einzubringen. Alleine unser auf die Suche nach qualifizierten Aufsichtsorganen spezialisiertes Unternehmen kann den neuen Bedarf bei österreichischen Unternehmen aufgrund des in den letzten Jahren aufgebauten Netzwerks sehr gut und sogar alleine decken. Das Interesse geeigneter Frauen ist groß, und sie bringen sich auch mit viel Leidenschaft ein.

Welche Qualifika...

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