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Deutscher Geschäftsführer einer österreichischen GmbH
Arbeits-, sozialversicherungs- und steuerrechtliche Konsequenzen
Im Zuge internationaler Konzernstrukturen wird oftmals ein ausländischer Geschäftsführer bei einer inländischen GmbH eingesetzt bzw in umgekehrter Richtung ein inländischer Geschäftsführer bei einer im Ausland ansässigen GmbH tätig. Diesbezüglich ist eine Vielzahl möglicher Konstellationen denkbar. Im folgenden Beitrag werden die arbeits- und abgabenrechtlichen Konsequenzen am Beispiel eines konkreten Falls detailliert dargestellt, und zwar jene eines in Deutschland ansässigen Geschäftsführers einer österreichischen GmbH.
1. Sachverhalt
Eine österreichische GmbH (idF AT-GmbH) mit Sitz in Wien ist eine 100%ige Tochtergesellschaft einer deutschen GmbH (idF DE-GmbH) mit Sitz in Düsseldorf.
Der Arbeitnehmer ist Geschäftsführer der DE-GmbH und an der DE-GmbH nicht beteiligt.
Der Geschäftsführer wird auch zum Geschäftsführer der AT-GmbH bestellt. Die AT‑GmbH verfügt über einen Gewerbeschein für das allgemeine Handelsgewerbe.
Der Geschäftsführer verfügt in Deutschland über einen Wohnsitz (ein Einfamilienhaus), wo er mit seiner berufstätigen Gattin und zwei Kindern, die zur Schule gehen, lebt.
Es wird ein sogenannter „contract split“ vereinbart, wonach der bisherige Monatsbezug iHv 10.000 Euro, ...