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SWK 36, 20. Dezember 2017, Seite 1538

Umsatzsteuer bei freien Dienstnehmern

Umsatzsteuerprobleme in Frage und Antwort

Gerhard Gaedke und Michael Tumpel

Eine freie Dienstnehmerin bezieht Bruttoeinkünfte in Höhe von 29.900 Euro, die ASVG-beitragspflichtig sind. Überdies erhält sie Kilometergeld in Höhe von 4.500 Euro. Der Dienstgeber bezahlt neben den normalen Dienstgeberbeiträgen zur Sozialversicherung von 6.200 Euro auch den Mitarbeitervorsorgebeitrag in Höhe von 457 Euro. Besteht Umsatzsteuerpflicht und, wenn ja, in welcher Höhe? Unterliegen das Kilometergeld sowie die Beiträge zur Sozialversicherung und zur Mitarbeitervorsorgekasse der Umsatzsteuer?

Antwort: Bei freien Dienstverträgen, bei denen der Auftragnehmer Unternehmer iSd § 2 UStG ist (), wird das Entgelt nicht um den Sozialversicherungsbeitrag des Auftragnehmers gekürzt (Ruppe/Achatz, UStG4, § 4 Tz 24). Der Beitragsteil des Auftraggebers ist hingegen nicht Teil der Gegenleistung für die Leistung, sondern es handelt sich um eine eigene Beitragsschuld des Auftraggebers (Wiedermann, ecolex 1996, 563; Pernegger in Melhardt/Tumpel, UStG2, § 4 Rz 60).

Generell gilt, dass Schulden des Auftragnehmers Teil des Entgelts sind, hingegen alles, was der Auftraggeber schuldet, kein Entgeltbestandteil ist. Ausgehend davon, dass Schuldner und Träger der Beiträge gem § 6 Abs 1 BMSVG der Arbeitg...

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