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SWK 2, 10. Jänner 2017, Seite 94

Für jedes Ein-Personen-Unternehmen ein Staatskommissär?

Registrierkassenpflicht und staatlicher Generalverdacht

SWK-Leser Mag. Gottfried Schellmann, Steuerberater in Wien, schreibt uns anlässlich des Steuerinsiders in SWK 35/36/2016, 1485 („Weiterwurschteln am Würstelstand“):

„Die Lektüre des Steuerinsiders zeigt ein besonderes Dilemma: Aufforderungen zu Bestrafungen und Denunziantentum, ohne das gesamte Problem zu erkennen, tragen nicht zu einer Verbesserung des Klimas bei.

1.

Die Einführung der Registrierkassenpflicht war richtig. Aber das Wie zeugt von Dilettantismus. Man hat die Verpflichtung, eine Registrierkasse zu verwenden, eingeführt, ohne gleichzeitig die Anwendung der IT-Architektur auf der Seite der Behörden zur Verfügung stellen zu können. Die Folge ist, dass – solange die Systeme nicht funktionieren und deren Anwendung in Kraft getreten ist – die Unsicherheit im Markt bleibt, welche Systeme passen und welche nicht. Die Gegenfinanzierung hat dazu geführt, dass zwei Inkrafttretenszeitpunkte vorgesehen wurden. Ein fataler Fehler, den sich nicht einmal die Europäische Kommission bei der Einführung des neuen Zollkodex getraut hätte. Diese Regelungen wurden erst dann in Kraft gesetzt, als auch die IT-Architektur für E-Customs möglich war, um Vollzugsprobleme zu vermeiden.

2.

Die Grenzen für d...

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