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BMF veröffentlicht Richtlinien zum GMSG
Die Richtlinien zum Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz (GMSR) (BMF-Richtlinie vom , BMF-010221/0820-VI/8/2016, BMF-AV 2016/209) stellen gemeinsam mit den Quellen der OECD zum gemeinsamen Meldestandard („Common Reporting Standard“, CRS), insbesondere dem Kommentar zum gemeinsamen Meldestandard (CRS-Kommentar), einen Auslegungsbehelf zum Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz, BGBl I 2015/116 idF BGBl I 2015/163 und BGBl I 2016/77, dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird.
Die GMSR sind als Zusammenfassung des geltenden Rechts zum gemeinsamen Meldestandard und somit als Nachschlagewerk für die Verwaltungspraxis und die betriebliche Praxis anzusehen. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus den Richtlinien nicht abgeleitet werden. Rechtsauskünfte in Einzelfällen des Bundesministeriums für Finanzen sind – sofern sie den GMSR nicht widersprechen – weiterhin zu beachten. Volltext der Richtlinien in der Findok.