Richtlinie des BMF vom 19.04.2020, 2020-0.236.027

GMSR Richtlinien zum Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz

Einleitung

Die Richtlinien zum Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz (GMSR) stellen gemeinsam mit den Quellen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) zum gemeinsamen Meldestandard ("Common Reporting Standard", CRS), insbesondere dem Kommentar zum gemeinsamen Meldestandard (im Folgenden "CRS-Kommentar"), einen Auslegungsbehelf zum Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz, BGBl. I Nr. 116/2015 in der geltenden Fassung dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird (zu den Quellen der OECD siehe http://www.oecd.org/tax/automatic-exchange/).

Die GMSR sind als Zusammenfassung des geltenden Rechts zum gemeinsamen Meldestandard und somit als Nachschlagewerk für die Verwaltungspraxis und die betriebliche Praxis anzusehen. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus den Richtlinien nicht abgeleitet werden. Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Richtlinien zu unterbleiben.

Rechtsauskünfte in Einzelfällen des Bundesministeriums für Finanzen sind - sofern sie den GMSR nicht widersprechen - weiterhin zu beachten.

Bundesministerium für Finanzen,


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Zusatzinformationen
Gültig ab:
Stammfassung:
BMF-010221/0820-VI/8/2016
Betroffene Normen:
GMSG, Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz, BGBl. I Nr. 116/2015

Datenquelle: Findok — https://findok.bmf.gv.at

Fundstelle(n):
CAAAA-76451