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SWK 2, 10. Jänner 2017, Seite 96

Liste der Immobilien-Durchschnittspreise

Zur Erinnerung: Nach § 3 Abs 2 Grundstückswertverordnung sind für Erwerbsvorgänge, für die die Steuerschuld nach dem entsteht, ausschließlich die im Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld zuletzt veröffentlichten Immobiliendurchschnittspreise der Statistik Austria heranzuziehen. Am wurden die Listen veröffentlicht: http://www.statistik.at/web_de/statistiken/wirtschaft/preise/immobilien_durch schnittspreise/index.html.

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