Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 23-24, 20. August 2018, Seite 1095

Erhebungen zu abgabenrechtlich relevanten Sachverhalten nach dem Kapitalabfluss-Meldegesetz

Abgabenbehördliche Befugnisse im Rahmen der Betrugsbekämpfung

Herwig Heller und Daniela Steffl

Die seit bestehende – zeitlich bis längstens Dezember 2022 befristete – Verpflichtung von Kreditinstituten zur Meldung höherer Kapitalabflüsse gegenüber dem BMF führte zu einer kontroversen Diskussion über die damit verbundenen (Prüf-)Befugnisse der Finanzverwaltung. Der vorliegende Beitrag soll die Intention des Gesetzes näher beleuchten und damit verdeutlichen, in welchem rechtlichen Rahmen die Abgabenbehörde Überprüfungen von Kapitalabflussmeldungen vornimmt.

1. Kapitalabflussmeldungen und Betrugsbekämpfung

In letzter Zeit wurde die Prüfung der Meldungen nach dem Kapitalabfluss-Meldegesetz (KapMeldeG), BGBl I 2015/116, mehrfach kommentiert: Ausgehend von Berichten der SWK über den Erlass zur Durchführung des Kapitalabfluss-Meldegesetzes und den Erlass zur Kapitalabfluss-Durchführungsverordnung erschienen Aufsätze von Knechtl,Madlberger,Thunshirn,Starl und Trenkwalder mit zum Teil kontroversen Ausführungen über die Befugnisse der Abgabenbehörden bzw die Mitwirkung der Abgabepflichtigen.

1.1. Intentionen des KapMeldeG

Seit etwa zehn Jahren werden völker- und europarechtliche Rechtsgrundlagen über die gegenseitige Amts- und Rechtshilfe in Abgabensachen laufend erweiS. 1096 tert. Dies ist ins...

Daten werden geladen...