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BFGjournal 7-8, August 2022, Seite 246

Feststellung falsch gemeldeter Kontoabflüsse?

Markus Knechtl

Mit dem Kontenregister- und Konteneinschaugesetz (KontRegG) wurden die gesetzlichen Voraussetzungen zur Einrichtung eines Kontenregisters sowie zur Konteneinschau in bestimmen Fällen geschaffen. Kreditinstitute haben die entsprechenden Daten laufend elektronisch zu melden. Betroffene Personen können gewisse Daten über FinanzOnline abrufen. Ebenso sind Kreditinstitute über bestimmte Kontoabflüsse meldepflichtig. Fraglich ist, wie mit falschen Daten umzugehen ist.


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RV/7102846/2021; Revision nicht zugelassen.
§§ 2, 3, 5, 12 Abs 1 KapMeldeG; § 8, 9 Abs 5 KontRegG; § 92 Abs 1 lit b, 114 Abs 2, 126 Abs 3, 143, 144, 147, 165 BAO

1. Der Fall

Der Beschwerdeführer (Bf) war im damaligen Zuständigkeitsbereich eines Wiener Finanzamtes wohnhaft und erzielte Einkünfte als wesentlich beteiligter Gesellschafter-Geschäftsführer, Einkünfte aus Kapitalvermögen und Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Im Jahr 2018 sollte eine Außenprüfung begonnen werden, die aber von einem – relativ weit entfernten – Finanzamt in Niederösterreich durchgeführt werden sollte. Im Zuge der Außenprüfung wurde der Bf auch aufgefordert, Kontoauszüge zu Konten, die zu vier Stichtagen im Kontoregister aufschienen, vorzulegen. Da dieser Aufforderung nach Ansicht ...

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