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Änderung bei den Sozialversicherungswerten für 2017
Bei den der SWK 1/2017 beigelegten Sozialversicherungswerten für 2017 ist es nach Drucklegung zu einer überraschenden Änderung gekommen. Die Mindestbeitragsgrundlage in der Pensionsversicherung im GSVG wurde nicht aufgewertet (siehe VO BGBl II 2016/391). Beachten Sie daher bitte für 2017 die folgenden – gegenüber dem Jahr 2016 gleichgebliebenen – Werte (erste Tabelle auf Seite II, rechte Spalte):
Monat: 723,52 Euro,
Jahr: 8.682,24 Euro,
Zahlung: 133,85 Euro.