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Liebhaberei bei einer Eigentumswohnung
Umsatzsteuerlich ist im Fall von Liebhaberei die Vermietung einer Eigentumswohnung vor dem Hintergrund der 6. MwSt-RL bzw der MwStSyst-RL richtlinienkonform als Umsatzsteuerbefreiung (mit Vorsteuerausschluss) anzusehen ( RV/3100606/2011).