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Ministerrat beschließt Regierungsvorlage zum Abgabenänderungsgesetz 2015
Die wichtigsten Änderungen gegenüber dem Begutachtungsentwurf im Überblick
(SWK) – Am hat der Ministerrat die Regierungsvorlage zum Abgabenänderungsgesetz (AbgÄG) 2015 beschlossen. Im Begutachtungsverfahren kam es zu punktuellen Änderungen bzw Klarstellungen gegenüber dem Ministerialentwurf (siehe bereits SWK 31/2015, 1397 ff), die im Folgenden kurz dargestellt werden. Die Beschlussfassung im Plenum des Nationalrats und Bundesrats sowie die Kundmachung im Bundesgesetzblatt bleiben abzuwarten.
1. Einkünftezurechnung
In den ErlRV wird klargestellt, dass bei internationalen Zurechnungskonflikten aufgrund der Anwendung der neuen § 2 Abs 4a EStG (Festschreibung der Verwaltungspraxis: Zurechnung unmittelbar an die natürliche Person bei bestimmten, taxativ aufgezählten höchstpersönlichen Tätigkeiten) eine dadurch verursachte Doppelbesteuerung bei in Österreich ansässigen Steuerpflichtigen auf Grundlage des Methodenartikels des jeweiligen DBA zu beseitigen sein soll.
2. Einlagenrückzahlung
In § 4 Abs 12 EStG soll eine Verordnungsermächtigung des BMF aufgenommen werden, um die weiteren Auswirkungen von Umgründungen auf die Innenfinanzierung näher festzulegen.
3. Private Grundstücksveräußerungen
Durch eine Änderung des § 30 Abs 4 EStG soll klargestellt werden, dass für die Frage, ob ein Grundstück am steuerverfan...