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SWK 34-35, 5. Dezember 2015, Seite 1578

VfGH: Abgabenbefreiung der ÖBB

Zur sachlichen Rechtfertigung der vom antragstellenden Gericht gerügten Ungleichbehandlung (Besserstellung der ÖBB gegenüber allen anderen Dienstgebern nach § 50 Abs 2 BundesbahnG) ist zu bedenken, dass der VfGH zu den Abgabenbefreiungen der ÖBB im Unternehmensbereich Eisenbahninfrastruktur bereits im Erkenntnis VfSlg 14.805/1997 Stellung genommen und in weiteren Entscheidungen (VfSlg 15.267/1998 und VfSlg 16.223/2001) hierauf verweisend wörtlich Folgendes ausgeführt hat: „Der Verfassungsgerichtshof hätte keine Bedenken gegen eine steuerliche Entlastung der Arbeitskosten, die im Unternehmensbereich ‚Eisenbahninfrastruktur‘ wirksam würde (,sofern die damit verbundenen finanzausgleichsrechtlichen Fragen entsprechend bedacht sind‘), doch dürfte sich eine solche Begünstigung bloß im Rechnungskreis Infrastruktur auswirken und – angesichts der gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben [vgl Art 1 Abs 5 lit c der Verordnung (EWG) Nr 1191/69 des Rates idF der Verordnung (EWG) Nr 1893/91 des Rates] – nicht zur Quersubventionierung des Unternehmensbereiches ‚Absatz‘ führen.“ Die Abgabenbefreiung des § 50 Abs 2 Satz 1 BundesbahnG ist somit – anders als das antragstellende Gericht vermeint –, soweit si...

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