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SWK 34-35, 5. Dezember 2015, Seite 1554
Stundungsantrag nach Ablauf der Stundungsfrist
Wird die Stundung nur bis zu einem bestimmten Zeitpunkt begehrt, so ist das Stundungsansuchen nach diesem Zeitpunkt wegen Gegenstandslosigkeit abzuweisen (Verweis auf ) ( RV/2100597/2012).