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Steuerliche Implikationen von „Sweat Equity/Money“ in Österreich
Ertragsteuern und Bilanzrecht
In der Start-up-Szene mittlerweile weitverbreitet ist die entgeltfreie Leistungszusage eines Gesellschafters an die Gesellschaft. Welche steuerlichen Folgen ergeben sich daraus? Dieser Beitrag widmet sich den ertragsteuerlichen und bilanzrechtlichen Implikationen; ein Folgebeitrag wird die umsatzsteuerlichen Konsequenzen untersuchen.
1. Arbeitsleistungen von Gesellschaftern
Im Rahmen der Gründung von Unternehmen, aber auch im Rahmen von Kapitalerhöhungsrunden kommt es immer öfter vor, dass sich neben den Finanzinvestoren, die den Kapitalerhöhungsbetrag inklusive Agio in Cash leisten müssen, Gesellschafter zur Erbringung von unentgeltlichen (Arbeits-)Leistungen verpflichten. Die Zufuhr zum Stammkapital erfolgt dabei in Cash, zusätzlich ist die Arbeitsleistung zu erbringen (gleichsam als Agio).
Eine kombinierte Kapitalerhöhung mit Cash-Agio und Stammkapitaleinzahlung ohne Agio-Einzahlung sollte uE bei einer österreichischen GmbH jedenfalls gesellschaftsrechtlich zulässig sein, da auch alineare Gesellschafterzuschüsse rechtlich möglich sind.
Exemplarisch handelt es sich dabei um IT-Dienstleister (Programmierer), Grafik-Designer, Werbefirmen, Rechtsanwälte, Steuerberater oder sonstige Bera...