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SWK 25, 1. September 2014, Seite 1120

USt: Unternehmer

Subjekt der Umsatzsteuer kann nur eine im Wirtschaftsleben nach außen auftretende Gesellschaft sein. Der umsatzsteuerliche Unternehmerbegriff setzt somit ein In-Erscheinung-Treten der Gesellschaft als solcher im rechtsgeschäftlichen Verkehr voraus. Maßgebend ist das Auftreten nach außen. – (§ 2 UStG 1994), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

( 2013/15/0157, 0159)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. MARKUS ACHATZ (VFGH-ERKENNTNISSE), PROF. GERHARD GAEDKE (VWGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT AIGNER UND DR. MICHAEL TUMPEL (EUGH-URTEILE)
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