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USt: Unternehmer
Subjekt der Umsatzsteuer kann nur eine im Wirtschaftsleben nach außen auftretende Gesellschaft sein. Der umsatzsteuerliche Unternehmerbegriff setzt somit ein In-Erscheinung-Treten der Gesellschaft als solcher im rechtsgeschäftlichen Verkehr voraus. Maßgebend ist das Auftreten nach außen. – (§ 2 UStG 1994), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
( 2013/15/0157, 0159)