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Übernahme einer Bürgschaft bei einer GmbH (§§ 4 Abs. 4, 34 EStG)
Der Beschwerdeführer war Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH und musste aufgrund eines Haftungsbescheids des Finanzamtes für die Steuerschulden der in Konkurs geratenen GmbH sowie für ausständige Sozialversicherungsbeiträge aufkommen. Damit wären diese Beiträge von Amts wegen als Betriebsausgaben oder Werbungskosten beim Geschäftsführer abzusetzen ( 2010/15/0211).