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Kreditfinanzierte Fortbildungskosten (§ 16 Abs. 1 Z 10 EStG)
Für den Zeitpunkt des Abzugs von Werbungskosten kommt es nicht auf die eingetretene Minderung der Leistungsfähigkeit durch die Tilgung eines zum Zweck der Finanzierung der Ausgaben aufgenommenen Kredits, sondern – anders als bei außergewöhnlichen Belastungen – auf die tatsächliche Bezahlung der Aufwendungen an ( RV/7101866/2012).