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Absetzbarkeit von Kinderbetreuungsleistungen
Begünstigt sind nur die Kosten für die ausschließliche Kinderbetreuung, nicht hingegen auch ein Schulgeld. Wenn Kindern an einer Privatschule oder im Rahmen des häuslichen Unterrichts Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt werden, so sind die dafür erwachsenen Kosten daher nicht als „Kinderbetreuungskosten“ absetzbar ( 2011/15/0065).