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Vermietung von Garagen durch eine Wohnungseigentumsgemeinschaft
Leistungen von Personenvereinigungen zur Erhaltung, zur Verwaltung oder zum Betrieb der in ihrem gemeinsamen Eigentum stehenden Teile und Anlagen einer Liegenschaft, an denen Wohnungseigentum besteht und die Wohnzwecken dienen (ausgenommen der Wärmelieferung), unterliegen dem Steuersatz von 10 %. Auch wenn die Nutzung eines Hallenbades noch Wohnzwecken dient, trifft dies auf Garagen und Garagenplätze nicht zu ( 2010/13/0119).