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Begutachtungsentwurf zum Transparenzdatenbankgesetz
Das BMF hat am 15. 5. den Entwurf zum Bundesgesetz über eine Transparenzdatenbank (Transparenzdatenbankgesetz 2012 – TDBG 2012) zur Begutachtung versandt. Über ein Transparenzportal sollen alle in der Leistungsangebotsdatenbank erfassten Leistungsangebote (der öffentlichen Hand) allgemein zugänglich gemacht werden. Die öffentliche Hand erhält durch die Leistungsangebotsdatenbank die Möglichkeit, die öffentlichen Leistungen nach unterschiedlichen Kriterien systematisch abzufragen, und kann mit diesem neuen Instrument die einzelnen Leistungsangebote noch besser aufeinander abstimmen. Zusätzlich zur Leistungsangebotsdatenbank sollen personenbezogene Leistungen für Angebote von Bundesleistungen in der Transparentdatenbank erfasst werden. Die Begutachtungsfrist ist mit 31.5.52012 abgelaufen.