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SWK 16, 1. Juni 2012, Seite 790

Erhöhung der Wiener Dienstgeberabgabe: Informationen zur Abrechnung

Die Wiener Dienstgeberabgabe wurde durch LGBl. Nr. 25/2012, ausgegeben am , von 0,72 Euro auf 2 Euro je Dienstnehmer und angefangene Woche erhöht. Die Erhöhung tritt mit in Kraft. Auf seiner Homepage informiert das Land Wien über die korrekte Abrechnung:

  • Für Dienstverhältnisse, die ab Freitag, dem , beginnen, muss der neue Steuersatz von 2 Euro für die 22. Kalenderwoche verwendet werden.

  • Für Dienstverhältnisse, die vor dem begonnen haben und in der 22. Kalenderwoche enden, gilt der alte Steuersatz von 0,72 Euro für diese Woche.

  • Für fortlaufend bestehende Dienstverhältnisse gilt in der 22. Kalenderwoche der alte Steuersatz von 0,72 Euro.

  • Der neue erhöhte Steuersatz von 2 Euro muss ab der (folgenden) 23. Kalenderwoche angewendet werden.

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