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Erhöhung der Wiener Dienstgeberabgabe: Informationen zur Abrechnung
Die Wiener Dienstgeberabgabe wurde durch LGBl. Nr. 25/2012, ausgegeben am , von 0,72 Euro auf 2 Euro je Dienstnehmer und angefangene Woche erhöht. Die Erhöhung tritt mit in Kraft. Auf seiner Homepage informiert das Land Wien über die korrekte Abrechnung:
Für Dienstverhältnisse, die ab Freitag, dem , beginnen, muss der neue Steuersatz von 2 Euro für die 22. Kalenderwoche verwendet werden.
Für Dienstverhältnisse, die vor dem begonnen haben und in der 22. Kalenderwoche enden, gilt der alte Steuersatz von 0,72 Euro für diese Woche.
Für fortlaufend bestehende Dienstverhältnisse gilt in der 22. Kalenderwoche der alte Steuersatz von 0,72 Euro.
Der neue erhöhte Steuersatz von 2 Euro muss ab der (folgenden) 23. Kalenderwoche angewendet werden.