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SWK 16, 1. Juni 2012, Seite 790

Tätigkeitsbericht des OGH für das Jahr 2011

Im Berichtsjahr 2011 lagen 1.594 (2010: 1.532) ordentliche Rechtsmittel und 1.343 (2010: 1.376) außerordentliche Rechtsmittel in Zivilsachen zur Entscheidung vor. Insgesamt betrug somit die Zahl der anhängigen Rechtsmittel im Jahr 2011 2.937 (2010: 2.908). Damit ist die Gesamtbelastung gegenüber dem Vorjahr um 29 Rechtsmittel gestiegen. Der Anstieg erfolgte nur bei den ordentlichen Rechtsmitteln (+ 62), während die außerordentlichen um 33 gesunken sind. Ende des Jahres 2011 verblieben 711 anhängige Akten. Das sind 119 Akten weniger als im Vorjahr. Im Strafrechtsbereich sind im selben Zeitraum 851 (2010: 890) Rechtssachen angefallen, was gegenüber dem Vorjahr einen geringfügigen Rückgang um ca. 4,4 % bedeutet. Im Bereich der Fachzuständigkeiten fielen im Senat 13 im Berichtsjahr 16 Finanzstrafsachen (somit um 23 weniger als im Vorjahr) und im Senat 15 21 Medienrechtssachen (somit um acht mehr als im Vorjahr) an.

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