Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 16, 1. Juni 2012, Seite 773

Kein Arbeitszimmer bei Moderatorin

Der VwGH hat bei Berufsmusikern für die tägliche und intensive Übungstätigkeit ein häusliches Arbeitszimmer stets anerkannt. Dass eine Moderatorentätigkeit eine vergleichbare tägliche und intensive Arbeit erfordert ist, nicht einsichtig. Vielmehr ist eine solche Tätigkeit mit Lehr- und Vortragstätigkeiten vergleichbar, deren Mittelpunkt nicht im häuslichen Arbeitszimmer, sondern an jenem Ort liegt, an dem die Vermittlung von Wissen etc. erfolgt ( 2008/13/0099).

Daten werden geladen...