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Kein Arbeitszimmer bei Moderatorin
Der VwGH hat bei Berufsmusikern für die tägliche und intensive Übungstätigkeit ein häusliches Arbeitszimmer stets anerkannt. Dass eine Moderatorentätigkeit eine vergleichbare tägliche und intensive Arbeit erfordert ist, nicht einsichtig. Vielmehr ist eine solche Tätigkeit mit Lehr- und Vortragstätigkeiten vergleichbar, deren Mittelpunkt nicht im häuslichen Arbeitszimmer, sondern an jenem Ort liegt, an dem die Vermittlung von Wissen etc. erfolgt ( 2008/13/0099).