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Verfahren: Haftung
Die Geltendmachung der Haftung setzt die Erlassung eines Abgabenbescheides gegenüber dem Primärschuldner nicht voraus. Dies folgt u. a. aus § 224 Abs. 3 BAO, der die erstmalige Geltendmachung eines Abgabenanspruches anlässlich der Erlassung eines Abgabenbescheides bis zu Verjährung des Rechtes zur Festsetzung der Abgabe zulässt. – (§ 9 Abs. 1 BAO), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
( 2009/16/0109)