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SWK 16, 1. Juni 2012, Seite 753

Nationalrat beschließt Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit

Das Plenum des Nationalrats hat am einstimmig ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, das Finanz-Verfassungsgesetz 1948, das Finanzstrafgesetz, das Bundesgesetz, mit dem das Invalideneinstellungsgesetz 1969 geändert wird, das Bundessozialamtsgesetz, das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000, das Bundesgesetzblattgesetz, das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985 und das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953 geändert und einige Bundesverfassungsgesetze und in einfachen Bundesgesetzen enthaltene Verfassungsbestimmungen aufgehoben werden – Verwaltungsgerichtsbarkeit-Novelle 2012 –, beschlossen. Mit wird es ein 9+2-Modell geben: je ein Landesverwaltungsgericht erster Instanz in den neun Bundesländern und zwei Verwaltungsgerichte erster Instanz beim Bund (Bundesverwaltungsgericht und Bundesfinanzgericht). Insgesamt kommt es dadurch zur Auflösung von rund 120 Verwaltungsbehörden.

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