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Anrechnung ausländischer Quellensteuer bei negativem Einkommen des Gruppenträgers
Auf ausländische Einkünfte entfallende anrechenbare ausländische Quellensteuer ist beim Gruppenträger nicht anzurechnen, wenn dieser ein negatives Einkommen aufweist. Auf das Einkommen der Gruppe wird nicht abgestellt.
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Der Fall
Der Gruppenträger beantragte die Anrechnung der ausländischen Quellensteuer i. H. v. 32.596,70 Euro (Festsetzung im Feststellungsbescheid und Anrechnung im Körperschaftsteuerbescheid 2008). Das Finanzamt ...